PRÄSENZLEHRGANG: Brandschutz- und Evakuierungshelfer (gem. §10 ArbSchG und ASR A2.2)
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber je nach Unternehmensart, -größe und Tätigkeitsbereich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an geeigneten Personen für die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung bereit zu stellen. Diese müssen fachkundig unterwiesen und in regelmäßigen Abständen nachgeschult werden.
Die Aufgabe des Brandschutz- und Evakuierungshelfer besteht darin, den Brandschutzbeauftragten bei vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen sowie bei Übungen und Präventionshandlungen zu unterstützen. Im Fall einer Gefahr, wie z.B. einer Brandentwicklung, ist er für die Brandmeldung, Alarmierung und Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig. Zudem ist er in der Lage, Mitarbeiter und weitere Personen im Rahmen einer geordneten Räumung aus dem Gebäude und Gefahrenbereich zu leiten.
Der Lehrgang bietet eine Kombination aus Theorie und Praxis, um den zukünftigen Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers gerecht zu werden.
INHALTE
- Rechtliche Grundlagen
- Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Aufgaben, Reche und Pflichten des Brandschutz- /Evakuierungshelfer
- Mitwirkung im betrieblichen Brandschutzmanagement
- Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Erkennen von Brandgefahren
- Sicherheitsmaßnahmen bei Feuerarbeiten
- Alarmpläne & Notfallpläne, Flucht- & Rettungspläne
- Unterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
- Sicherstellung der selbständigen Flucht der Beschäftigten
- Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
- Praktische DemonstrationenKURSZIEL
KURSZIEL
Befähigung, die umfassenden Aufgaben im Sinne der Brandverhütung und -bekämpfung sowie der Evakuierung im Betrieb zu erfüllen.
ZUGANGSVORAUSSETZUNG
keine
LEISTUNGEN
- Erarbeitung der Inhalte durch erfahrene Dozenten
- Lehrgangsunterlagen